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Bahnanlagen sind keine "Abenteuerspielplätze"
Sicherheit für Ihre Kinder
Informationsseite für Eltern und Aufsichtspersonen
In erschreckender Weise steigt die Zahl von Vorfällen,
bei denen Kinder auf Bahnanlagen Handlungen begehen, durch die sie sich oder
andere gefährden oder gar Betriebsstörungen oder Unfälle verursachen.
Kaum ein Ort fasziniert Kinder mehr, als ein Bahnhof mit seinen Gleisanlagen.
Dabei werden oft Gedankenverbindungen zur Modelleisenbahn daheim hergestellt,
bei der man Eingriffe ohne Folgen für sich oder andere vornehmen kann.
Dies gilt jedoch nicht für die Anlagen der Deutschen Bahn AG. Hier kann
jedes unbewusste, unüberlegte Handeln nicht absehbare Folgen nach sich
ziehen.
Diese Informationsseite soll Ihnen helfen, Ihren Kindern eisenbahnspezifische
Gefahren bewusst zu machen und sie somit von den Bahnanlagen fernzuhalten.
Die nachfolgend beispielhaft angeführten Vorkommnisse und die damit verbundenen
Folgen sollen dies verdeutlichen:
1. Auflegen von Steinen und anderen Gegenständen
auf Schienen
- Gefahr des Entgleisens von Zügen
- Gefahren für die Kinder durch das Wegschleudern
der aufgelegten Gegenständen
- Gefahren durch die Schnellbremsungen für Reisenden
in den Zügen
- Regressforderungen der DB AG
2. Spielen an Bahndämmen und in den Gleisanlagen
- Kinder können vom Zug erfasst werden
- Gefahren für Reisende im Zug durch das Einleiten
von Schnellbremsungen
3. ungenügender Abstand zu Gleisen und Zügen
- das Herumalbern und Herumstoßen auf Bahnsteigen
kann zu Stürzen ins Gleis führen
- Gefahren durch Sogwirkung bei ein- und durchfahrenden
Zügen
4. das Laufen über die Gleise vor einem heranfahrenden
Zug
- Kinder werden vom Zug erfasst
- die einzuleitende Schnellbremsung gefährdet Reisende
im Zug
- Regressforderung der DB AG
5. das Berühren der Oberleitung mit Gegenständen
6. das Klettern auf Strommasten, Eisenbahnwagen, Schutzeinrichtungen
und Brücken
- Gefahr des Stromschlages mit Todesfolgen durch unzureichenden
Sicherheitsabstand (Spannung der Oberleitung 15000 Volt)
7. Hinauslehnen von Kopf und Körper aus dem fahrenden
Zug sog. ("Surfen")
- Gefahren durch am Gleis stehende Oberleitungs- und
Signalmasten sowie andere Baulichkeiten
- Gefahren durch parallel- oder entgegenfahrende Züge
- Gefahr des Hinausfallens
8. Steinwürfe auf Signalanlagen und Züge
- Sachschaden
- Herbeiführen von Betriebsstörungen
- Gefahren für Reisende
- Regressforderungen der DB AG
Schützen Sie Ihr Kind durch Aufklärung:
- Wirken Sie auf ihr Kind ein, dass es seine Freizeit
nicht an Bahndämmen oder auf Gleisanlagen verbringt !
- Erklären Sie Ihrem Kind, dass mit Mutproben immer
Gefahren für das Kind oder andere verbunden sind und es weitaus mehr
Mut bedeutet, derartige unvernünftige Handlungen abzulehnen !
- Verdeutlichen Sie Ihrem Kind, welche verheerenden
Auswirkungen ein nicht eingehaltener Sicherheitsabstand zu Oberleitungen und
Gleisen haben kann!
- Seien Sie sich im klaren, dass unbefugte Handlungen
Ihres Kindes zu erheblichen Schadensersatzforderungen der Deutschen Bahn AG
und anderer Geschädigter führen können.
VORSICHT IST BESSER ALS NACHSICHT!
Informationen, Rat und Hilfe erhalten Sie selbstverständlich
bei jeder Dienststelle der Bundespolizei
Quelle und Herausgeber:
Bundespolizeidirektion München, Ref. Öffentlichkeitsarbeit - Tel. 089/12149-0
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