|  | Bahnanlagen sind keine "Abenteuerspielplätze" Sicherheit für Ihre Kinder  Informationsseite für Eltern und Aufsichtspersonen 
 In erschreckender Weise steigt die Zahl von Vorfällen, 
  bei denen Kinder auf Bahnanlagen Handlungen begehen, durch die sie sich oder 
  andere gefährden oder gar Betriebsstörungen oder Unfälle verursachen. 
  Kaum ein Ort fasziniert Kinder mehr, als ein Bahnhof mit seinen Gleisanlagen. 
  Dabei werden oft Gedankenverbindungen zur Modelleisenbahn daheim hergestellt, 
  bei der man Eingriffe ohne Folgen für sich oder andere vornehmen kann. 
  Dies gilt jedoch nicht für die Anlagen der Deutschen Bahn AG. Hier kann 
  jedes unbewusste, unüberlegte Handeln nicht absehbare Folgen nach sich 
  ziehen. Diese Informationsseite soll Ihnen helfen, Ihren Kindern eisenbahnspezifische 
  Gefahren bewusst zu machen und sie somit von den Bahnanlagen fernzuhalten.
 Die nachfolgend beispielhaft angeführten Vorkommnisse und die damit verbundenen 
  Folgen sollen dies verdeutlichen:
 1. Auflegen von Steinen und anderen Gegenständen 
  auf Schienen 
 
  2. Spielen an Bahndämmen und in den Gleisanlagen Gefahr des Entgleisens von Zügen Gefahren für die Kinder durch das Wegschleudern 
    der aufgelegten Gegenständen Gefahren durch die Schnellbremsungen für Reisenden 
    in den Zügen Regressforderungen der DB AG 
  3. ungenügender Abstand zu Gleisen und Zügen Kinder können vom Zug erfasst werden Gefahren für Reisende im Zug durch das Einleiten 
    von Schnellbremsungen 
  4. das Laufen über die Gleise vor einem heranfahrenden 
Zug das Herumalbern und Herumstoßen auf Bahnsteigen 
    kann zu Stürzen ins Gleis führen Gefahren durch Sogwirkung bei ein- und durchfahrenden 
    Zügen 
  5. das Berühren der Oberleitung mit Gegenständen 
 
6. das Klettern auf Strommasten, Eisenbahnwagen, Schutzeinrichtungen 
und Brücken Kinder werden vom Zug erfasst die einzuleitende Schnellbremsung gefährdet Reisende 
    im Zug Regressforderung der DB AG 
  7. Hinauslehnen von Kopf und Körper aus dem fahrenden 
Zug sog. ("Surfen") Gefahr des Stromschlages mit Todesfolgen durch unzureichenden 
    Sicherheitsabstand (Spannung der Oberleitung 15000 Volt) 
  8. Steinwürfe auf Signalanlagen und Züge Gefahren durch am Gleis stehende Oberleitungs- und 
    Signalmasten sowie andere Baulichkeiten Gefahren durch parallel- oder entgegenfahrende Züge Gefahr des Hinausfallens 
  Schützen Sie Ihr Kind durch Aufklärung: Sachschaden Herbeiführen von Betriebsstörungen Gefahren für Reisende Regressforderungen der DB AG 
   Wirken Sie auf ihr Kind ein, dass es seine Freizeit 
    nicht an Bahndämmen oder auf Gleisanlagen verbringt ! Erklären Sie Ihrem Kind, dass mit Mutproben immer 
    Gefahren für das Kind oder andere verbunden sind und es weitaus mehr 
    Mut bedeutet, derartige unvernünftige Handlungen abzulehnen ! Verdeutlichen Sie Ihrem Kind, welche verheerenden 
    Auswirkungen ein nicht eingehaltener Sicherheitsabstand zu Oberleitungen und 
    Gleisen haben kann! Seien Sie sich im klaren, dass unbefugte Handlungen 
    Ihres Kindes zu erheblichen Schadensersatzforderungen der Deutschen Bahn AG 
    und anderer Geschädigter führen können. VORSICHT IST BESSER ALS NACHSICHT! 
 Informationen, Rat und Hilfe erhalten Sie selbstverständlich 
  bei jeder Dienststelle der Bundespolizei 
 Quelle und  Herausgeber:  
  Bundespolizeidirektion München, Ref. Öffentlichkeitsarbeit - Tel. 089/12149-0  | Schnellbahn-netzplan
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